Beenden einer Begleitung
Die Dauer einer sozialpädagogischen Familienbegleitung wird in Absprache mit der beauftragenden Stelle festgelegt und ist abhängig vom Entwicklungsfortschritt der zu betreuenden Familie. (Je aktiver sich die Familienmitglieder einbringen, desto kürzer ist in der Regel die Begleitungsdauer).
Jedenfalls endet die Begleitung ohne weitere Kostenfolge, wenn:
- die Familie zu keiner konstruktiven Zusammenarbeit bereit ist
- die Familie sich in der Lage fühlt, in Zukunft wieder eigenständig und selbstverantwortlich handeln zu können
- die von der Jugendwohlfahrt, der Fachstelle und mit MoFah und den Betroffenen vereinbarten Ziele erreicht sind
- bei einer privaten Beauftragung der vereinbarte Kostenrahmen erschöpft ist.